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DAS KONZEPT

RENTE FÜR DAS EIGENE HAUS!

Sie bewohnen eine schöne Immobilie die wertvoller ist denn je? Haben Sie schon einmal daran gedacht, jetzt sofort Geld daraus zu schöpfen? Damit hätten Sie zusätzliche Barmittel fürs tägliche Leben, Urlaubsreisen oder Ihren persönlichen Luxus. Und das beste daran ist, dass Sie entscheiden ob Sie weiter in Ihrem Haus wohnen wollen oder ob wir Ihnen eine altersgerechte Immobilie vermitteln. Genießen Sie Ihren Ruhestand in finanzieller Unabhängigkeit!

IHRE MÖGLICHKEITEN

Nun besteht die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen und in eine kleinere Mietwohnung oder ein günstigeres Haus zu ziehen. Doch die meisten (älteren) Menschen möchten ihr Zuhause nicht aufgeben, ein Umzug kommt für sie nicht infrage. Dann ist die Immobilienrente die richtige Wahl und eine sehr komfortable Lösung. Der dritte Lebensabschnitt; jetzt sollte ein Ruheständler zusätzliches Geld oder Kapital für sich selbst und seine Wünsche haben, um besser leben zu können und freier in finanziellen Entscheidungen zu sein.

Zum Beispiel bei Medikamenten, ambulanter Pflege, Unterstützung der Kinder und Enkel, Urlaubsplanungen, Autos etc. Und das alles, weder auf den Staat oder Angehörige hoffen zu müssen. Die Immobilienrente gilt so lange, bis der Hauseigentümer stirbt. Bei Paaren endet der Vertrag dann, wenn beiden Partner nicht mehr leben.

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Die Immobilienrente ist in USA, Spanien oder Frankreich schon seit Jahren zu haben – das Modell ist einfach: Man übereignet seine Immobilie dem Investor, behält dort aber lebenslanges Wohnrecht, das auch ins Grundbuch eingetragen wird. Zusätzlich zahlt der Investor eine monatliche Rente. Die Höhe dieser Rente hängt ab vom Wert der Immobilie, vom Lebensalter des Kunden und von der Rentenlaufzeit. Je nach Vertragsgestaltung sind beide Eheleute als Rentenempfänger berechtigt. Die Immobilienrente wird entweder lebenslang gezahlt oder für einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise 20 Jahren. Die Immobilie muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schuldenfrei oder nur noch geringfügig belastet sein, außerdem vom Immobilienrentner selbst genutzt und frei von anteiligen Besitzrechten Dritter.

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