

UNKOPLIZIERTE ANTWORTEN AUF
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
In welcher Höhe Sie Ihre Immobilie beleihen können und möchten, klärt sich am Besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Grundsätzlich ist die Höhe abhängig von Ihrem Alter und dem Immobilienwert.
Nein, Sie können frei über den Betrag verfügen.
Die finanzierende Bank wird die Immobilie durch einen vereidigten Gutachter bewerten lassen. Dafür wird ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt, das über entsprechendes Fachwissen verfügt.
Bei Vertragsabschluss fällt eine Bearbeitungsgebühr an und es entstehen einmalige Kosten für den Gutachter, den Notar und die Grundbucheintragung. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Immobilienwert bzw. von der Grundschuldhöhe. In einem individuellen Beratungsgespräch erfahren Sie, wie hoch diese Kosten in Ihrem Fall sein werden.
Die Immobilienrente wird von beiden (auch nicht verheirateten) Partnern gemeinsam genutzt und endet erst mit dem Ableben des länger lebenden Partners. So bleibt Ihnen Ihre Immobilie als Lebensmittelpunkt auf Dauer sicher erhalten.
Sie sind verpflichtet, sich wie bisher um Ihre Immobilie zu kümmern. Dazu gehört, dass Sie die Gebäudeversicherung für Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel entstehen können, aufrechterhalten, alle öffentlichen Abgaben weiterhin tragen und eventuell notwendige Instandhaltungsarbeiten durchführen lassen.